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Wer soll die Justiz repräsentieren?

Juristinnen und Juristen zählen zum Kernpersonal der Demokratie. Von ihnen wird erwartet, ihre eigene Persönlichkeit zurückzunehmen. Aber sie sind auch Menschen, die im Leben stehen. Auf welche Weise Justiz und Öffentlichkeit umstrittene Juristenbiografien in der frühen Bundesrepublik verhandelten, besprechen wir mit der Historikerin Ana Lena Werner in 3einhalb Fragen. 

Themenfelder:
  • 3einhalb Fragen
  • Demokratiegeschichte
  • Zeitgeschichte

Frau Werner, Sie haben in ihrer Doktorarbeit die bayerische Justizverwaltung erforscht. Wie ging diese nach 1945 konkret mit der NS-Vergangenheit ihrer Angehörigen um? 

Durchweg defensiv. Kritik kam fast nur von außen – etwa durch die US-Besatzungsmacht, die Presse oder die DDR. Intern hingegen vertraute man der eigenen Personalkenntnis. Nach 1945 wollte Justizminister Hoegner zunächst keine ehemaligen NSDAP-Mitglieder mehr im Dienst. Doch schon Ende der 1940er Jahre stellte man viele wieder ein – wenn ihnen eine demokratische Gesinnung bescheinigt wurde. In der Entnazifizierung setzten sich verschiedene Deutungen durch, die ehemalige NS-Juristen in ein positives Licht rückten. Ab den späten 1950er Jahren spielte dann vor allem die öffentliche Darstellbarkeit eine Rolle: Wer öffentlich für seine Rolle in der NS-Justiz kritisiert wurde, galt als untragbar. Aber das betraf nur wenige. Eine echte Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit hat es kaum gegeben. Vielmehr wurde darüber gestritten, wer in der Nachkriegszeit geeignet war, die Justiz zu repräsentieren. Zentral dabei war, ihrem Ansehen keinen Schaden zuzufügen.

 

Spielten noch andere Deutungen von „der Justiz“ in der Nachkriegsdemokratie eine Rolle?

Ja, auf mehreren Ebenen. Die Justitia zum Beispiel ist ein bekanntes Justizbild und steht für die Gerechtigkeit. Zugleich ist sie eine Frau, die mit tradierten Frauenbildern verknüpft wurde. Ein Justizminister bezeichnete die Justiz öffentlich als „eine Frau, die umso besser ist, je weniger man von ihr spricht“. Dahinter stand die Vorstellung, dass Justiz nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden sollte. Man grenzte sich bewusst gegen Justizkritik – insbesondere aus der Presse – ab und war der Auffassung, dass die Presse mit ihrer Freiheit nicht richtig umzugehen wisse. Dieses Bild transportierte nicht nur die Vorstellung von juristischer Autorität als unantastbar und unangreifbar, sondern auch ein hierarchisches Geschlechterverständnis. Dass dies für die Juristen Sinn ergab, hängt auch daran, dass bis 1970 ausnahmslos Männer in Leitungspositionen tätig waren. Auch die Personalbogen hatten – und hier kommt die tradierte Verwaltungspraxis ins Spiel – tatsächlich nur Kategorien für den männlichen „Beamten“ und die gegenderte „Ehefrau“.

© Lisa Hinder

Dr. Ana Lena Werner

hat Sozial- und Geschichtswissenschaft in Dresden, Krakau, Berlin und Tel Aviv studiert. Sie lebt und arbeitet in Berlin.

Warum hat das bayerische Justizministerium 1945 keinen Neuanfang mit seinem Personal gemacht?

Auch ich hatte zu Beginn meiner Forschung erwartet, dass 1945 Möglichkeiten der Neugestaltung genutzt wurden. Die bayerischen Juristen haben den Systemumbruch aber vielmehr als Chance gesehen, die ihnen aus der Weimarer Republik noch bekannte bayerische Landesjustiz „wiederaufzubauen“. 

Dabei hielt man das juristische Personal aus dem vorherigen System im Großen und Ganzen für unabhängig und meinte, dass die meisten unbeschadet durch die nationalsozialistische Zeit gekommen seien. Das zeigte sich auch in der Verwaltungspraxis: In Personalakten wurde die politische Haltung getrennt vom Urteil über fachliche Qualifikation erfasst. Diese Entkopplung stützte ein Bild der politisch stets unabhängigen Justiz, das auch nach 1945 kaum hinterfragt wurde. Sie trug auch dazu bei, dass Beurteilungen von Juristen aus der NS-Zeit weiterhin rezipiert wurden – als Teil einer vermeintlich neutralen Personalverwaltungstradition. Es dominierte also ein Justizverständnis, das juristische Arbeit als systemunabhängig inszenierte.

 

Über die Biografien hinaus – was sagen Ihre Forschungen über den Zusammenhang von Justizverwaltung und Demokratie aus?

Dass die Demokratie nicht die einzige Staatsform ist, in der die Verwaltung gut funktioniert. Deshalb ist die Investition in eine demokratisch resiliente Verwaltung unabdingbar. Was dabei helfen könnte, sollten wir uns unbedingt genauer anschauen.

Ana Lena Werner: Landesjustiz und NS-Vergangenheit

Auch im bayerischen Justizministerium arbeiteten in der Nachkriegszeit viele Juristen, die schon in der NS-Justiz tätig gewesen waren. Aus einer kulturhistorischen Perspektive rekonstruiert Ana Lena Werner die Nachkriegsgeschichte dieser bayerischen Justizverwaltung. Sie analysiert dazu die Justizbilder, also die Selbst- und Fremdbilder der Justizelite, sowohl in öffentlichen als auch in internen Zusammenhängen. Um die Verwaltungspraxis der Nachkriegszeit mit Bezug zur Personalaktenführung und zur Entnazifizierung herauszuarbeiten, führt die Autorin den Begriff der bürokratischen Biografie ein. Dieser Fokus auf Justizbilder und Verwaltungspraxis zeigt, welche zeitgenössischen Vorstellungen über Juristenbiografien im Übergang zur Demokratie und deren Stabilisierung vorherrschend waren – und wie sie den Umgang mit der NS-Vergangenheit beeinflussten.

Mit ihrer Forschung liefert die Autorin neue Erkenntnisse zur Verwaltungskontinuität im 20. Jahrhundert: Sie ordnet die Besonderheiten des „Wiederaufbaus" der Landesjustizverwaltung in Bayern und die vielbesprochene These eines „Versagens der Justiz" hinsichtlich des Umgangs der bayerischen Landesjustiz mit der NS-Vergangenheit neu ein.

Hinweis der Redaktion: Das Interview wurde am 31. März 2025 in München geführt. 

Redaktion Die Redaktion des Theoblog regt Beiträge an, stellt Fragen, organisiert und liest Korrektur. Und gelegentlich schreiben die Redakteure auch selbst. 

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