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Antisemitismus verstehen. Warum Definitionen alleine nicht ausreichen

Was ist Antisemitismus? Wann ist es Antisemitismus? Um diese Fragen wird mit neuer Vehemenz gestritten. Die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Ana Lena Werner hebt die Fallstricke und Untiefen dieser Diskussion hervor – und plädiert dafür, nicht bei Begriffen stehen zu bleiben, sondern Antisemitismus auch verstehen zu wollen. 

Themenfelder:
  • Essay
  • Schwerpunkt Antisemitismus

Im Kontext des zunehmenden Antisemitismus, insbesondere nach dem genozidalen Massaker der Hamas an Zivilistinnen und Zivilisten in Israel am 7. Oktober 2023, wird wieder heftig darüber diskutiert, was Antisemitismus ist, wie er identifiziert und erfasst werden kann und welche Konsequenzen sich aus unterschiedlichen Definitionen ergeben. Dabei wird auch gefordert, die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die von zahlreichen Staaten und Institutionen angenommen wurde, durch die Jerusalem Declaration on Antisemitism (JDA) zu ersetzen – doch das wäre wenig hilfreich.

Definitionsfragen

Manche Definitionen von Antisemitismus sind knapp und bringen dabei Wesentliches auf den Punkt, etwa Theodor W. Adornos Diktum vom „Gerücht über die Juden“. Andere sind lang und erklären wenig, wie die JDA, die mit einer Präambel, einer Kerndefinition, FAQ und 15 Leitlinien, auch dazu, was nicht antisemitisch ist, aufwartet und dabei viel Verwirrung stiftet. Sie wurde 2021 auf einer Webseite von Akademikerinnen und Akademikern veröffentlicht. 

Die JDA richtet sich insbesondere gegen die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus und will diese korrigieren. Letztere wurde 2016 vom IHRA-Plenum in Bukarest angenommen, gefolgt von zahlreichen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen. Dass die IHRA-Arbeitsdefinition explizit israelbezogenen Antisemitismus benannte, wurde dabei von vielen als Vorzug verstanden. Die Definition wurde in der Folge aber auch vielfach kritisiert; schließlich haben einige Kritikerinnen und Kritiker im Jahr 2021 die JDA vorgelegt und werben seitdem für deren Nutzung.

Kritik an der IHRA-Arbeitsdefinition

Moniert wird vor allem, dass die IHRA-Arbeitsdefinition nicht ausreichend zwischen Kritik an israelischer Politik und Antisemitismus unterscheide. So trage sie zu einer Instrumentalisierung der Definition gegen unliebsame Kritik an israelischer Politik bei und stelle deshalb eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Dies insbesondere dann, wenn ein Staat sich für die IHRA-Arbeitsdefinition ausspreche. Es sind immer wieder diese selben Kritikpunkte, die die Debatte dominieren und die meist ohne Ausführung zu konkreten Fällen auskommen. Das ist bemerkenswert, es scheint doch recht wenig über die Definition, vielleicht auch über Antisemitismus als Phänomen selbst, bekannt zu sein.

Denn gerade diese Vorwürfe gegen die IHRA-Definition überzeugen nicht. Die mediale Berichterstattung, das Versammlungsgeschehen und die Proteste mit Bezug zum 7. Oktober 2023 und dem damit begonnen Krieg im Nahen Osten widerlegen die Behauptung, dass Kritik an israelischem Regierungshandeln und an israelischer Politik in Deutschland nicht möglich sei. Zudem erklärt die IHRA-Definition ausdrücklich: „Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden.“Die IHRA-Arbeitsdefinition ist in vielerlei Hinsicht auf der Höhe des Forschungsstands, insbesondere wenn es um israelbezogenen Antisemitismus geht. Gleichzeitig weist auch sie, wie jede Definition, Schwächen auf und könnte durchaus überarbeitet werden. Die in der Debatte mehrheitlich geäußerte Kritik, sie sei eine Gefahr für die Meinungsfreiheit, ist allerdings nicht zutreffend.

Einen ausführlichen Aufsatz der Autorin zum Thema finden Sie im

Kritik an der JDA

An der JDA wird vor allem kritisiert, dass sie ihrem eigenen Anspruch, eine klare, kohärente und nuancierte Definition vorzulegen, nicht erfüllt. Vielmehr liefert sie lediglich eine unzureichende Bestimmung von Antisemitismus, die wichtige Formen und Konzepte ignoriert. Dies betrifft insbesondere die aktuell virulenteste Form, den israelbezogenen Antisemitismus. 

Was fehlt, ist etwa eine klare Abgrenzung von Antisemitismus und Rassismus, ein präzises Verständnis für die verschwörungsideologische Struktur von Antisemitismus sowie eine Begriffsbestimmung, die den chiffrierten israelbezogenen Antisemitismus einschließt. Dazu gehören etwa die Aberkennung des Existenzrechts des Staates Israel, die Parole „Kindermörder Israel“ oder Gleichsetzungen israelischer mit nationalsozialistischer Politik. Fünf von 15 Leitlinien der JDA beziehen sich zudem auf Aussagekomplexe, die als „nicht per se antisemitisch“ eingeordnet werden. Dass dies überhaupt in einer Antisemitismusdefinition auftaucht, ist merkwürdig, denn dies sollte sich aus einer Definition, die ihren Gegenstand präzise fasst, selbst ergeben. Dazu erscheint die Formulierung „nicht per se“ ungenau und wenig hilfreich in der Interpretation von möglicherweise antisemitischen Aussagen oder Handlungen. Bei den „nicht per se“ antisemitischen Items wird außerdem die durchaus antisemitische Konnotation mancher nicht bedacht, wie etwa die der Boycott Divestment and Sanctions-Bewegung (BDS)

Das bedeutet: Menschen sind mithilfe der JDA weniger gut in der Lage, antisemitische Vorfälle als solche zu identifizieren. Selbst wenn sie etwas potenziell Antisemitisches erkannt haben, liefert die JDA in ihrer Vagheit und Widersprüchlichkeit nicht die richtigen Instrumente, um einen antisemitischen Vorfall als solchen bestimmen zu können. Die Gründe dafür liegen in der Zielsetzung, Zweckbestimmung und den Maßstäben der JDA, die nicht nur auf die Bestimmung von Antisemitismus fokussieren. Neben dem Ziel, den Kampf gegen Antisemitismus stärken zu wollen, ist es den Autorinnen und Autoren der JDA ebenso wichtig, eine offene Debatte um die Zukunft von Israel und Palästina zu ermöglichen. Der Kampf gegen Antisemitismus ist also kein Selbstzweck, sondern wird in der JDA in ein Verhältnis zu einer nicht näher bestimmten offenen Debatte um die Zukunft einer Region gesetzt – damit wird ein sachfremder Maßstab in die Definition eigeführt. Dieser macht die politisch-aktivistische Stoßrichtung der JDA deutlich und ist für ihre Uneindeutigkeit beim israelbezogenen Antisemitismus verantwortlich.

Ein weiterer sachfremder Maßstab wird eingeführt, wenn die Autorinnen und Autoren der JDA erklären, dass Aussagen nicht vernünftig sein müssten, um von der Meinungsfreiheit gedeckt zu werden – auch die Unterscheidung „zwischen unvernünftigen und vernünftigen Äußerungen“ sei eine andere als die „zwischen antisemitischen und nicht antisemitischen“. Auch dies verunklart den Antisemitismusbegriff, schließlich stellt sich im Anschluss daran die Frage, in welchem Verhältnis nun vernünftige und rechtlich zulässige Äußerungen zur Frage nach ihrem antisemitischen Gehalt stehen. Es bleibt unklar, ob es den Autorinnen und Autoren der JDA darum geht, von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen als nicht antisemitisch einschätzen zu wollen oder ob sie dafür werben, dass rechtlich nicht sanktionierbare Formen von Antisemitismus unwidersprochen bleiben sollten. Sowohl die politische Zielsetzung als auch die rechtliche Einordnung sind für eine allgemeine Antisemitismusdefinition irrelevant, eine solche sollte Antisemitismus dies- und jenseits der Strafbarkeitsschwelle umfassen. 

Die Betroffenenperspektive erscheint für die Bestimmung von Antisemitismus weniger relevant, vielmehr legt der Wortlaut der JDA einen starken Fokus auf diejenigen, die sich potenziell antisemitisch äußern. Auch auf die IHRA-Arbeitsdefinition, die sie verbessern und ersetzen will, geht die JDA nicht näher ein. So werden beispielsweise keine Zitate vorgelegt und diese dann interpretiert, kritisiert oder konkret mit Verbesserungsvorschlägen bedacht – auch hat man sich offenbar vorab nicht mit den Autorinnen und Autoren der IHRA ins Benehmen gesetzt. Die wenigen Bezugspunkte sind vage und beziehen sich zum Teil auf Problemlagen, von denen vermutet wird, dass sie sich aus der Interpretation der IHRA-Definition ergeben, wie etwa eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Antisemitismus verstehen

Was Philipp Lenhard bereits vor der Veröffentlichung der JDA im Jahr 2020 schrieb, ist angesichts der Forderung, die IHRA-Arbeitsdefinition durch die JDA zu ersetzen, die offensichtlich gravierende Mängel aufweist, umso wahrer: Es braucht Menschen, die das Phänomen ernst nehmen, die Antisemitismus erkennen und bestimmen wollen, wo er auftritt, und die für seine mannigfaltigen Ausdrucksweisen sensibilisiert sind. Nur so kann eine Instrumentalisierung, egal welcher Definition, verhindert werden.

Dabei ist es wichtig, den Unterschied zwischen Antisemitismus und Rassismus zu kennen. Zwar sind Antisemitismus und Rassismus verwandt, beide schließen aus und werten ab, um die Eigengruppe zu stabilisieren. Beim Antisemitismus kommt aber noch jener Aspekt dazu, auf den Adorno mit dem Gerücht anspielt – die Offenheit für eine vermeintliche jüdische Weltverschwörung. Damit einher geht die Entlastung von der schwierigen Aufgabe, etwa das komplizierte und bisweilen widersprüchliche Weltgeschehen zu verstehen oder sich die eigene Ohnmacht in der modernen Welt einzugestehen. Hierbei spielen nicht nur kognitive Aspekte eine Rolle, sondern auch um Emotionen – und die fehlende Auseinandersetzung mit ihnen: der Hass auf jüdische Menschen, die Projektion von Ängsten, die Schuldabwehr und im Kontext des 7. Oktobers, wie Eva Illouz hervorhebt, die fehlende Solidarität mit jüdischen und israelischen Opfern. 

Rückt man die Betroffenenperspektive weiter in den Fokus, stößt man auf das Konzept des institutionellen Antisemitismus. Marina Chernivsky und Friederike Lorenz-Sinai weisen damit auf Wissen und Praktiken hin, die in Institutionen wirksam sind und eine soziale Ordnung etablieren. Fehlende Sensibilität für Antisemitismus, Abwehr gegenüber einer Auseinandersetzung mit dem Thema sowie die Ignoranz jüdischer Präsenz sind hier oft strukturell verankert.

Antisemitismus wird zwar auch offen und direkt kommuniziert, häufiger aber in Codes und Chiffren, die altbekannte antisemitische Stereotype andeuten und sie damit evozieren, so auch mit Bezug zu Israel. Beschäftigt man sich damit, ist es nicht besonders schwer, zwischen Antisemitismus und Kritik an Israel zu unterscheiden. Man muss es nur so genau wissen wollen. Der sogenannte 3- bzw. 4-D-Test kann dabei helfen. 

Antisemitische Stereotype existieren unabhängig von politischen Konflikten und unabhängig vom Handeln von realen jüdischen Menschen, es gibt sie seit Langem, sie werden tradiert, sind eingewoben in Kultur und werden reproduziert, verändert und angepasst. Krisen und Kriege, wie auch der Nahostkonflikt, sind Gelegenheitsstrukturen zur Äußerung von Antisemitismus, nicht seine Ursache, schließlich sind die Stereotype viel älter. Im Kontext des 7. Oktobers weist Samuel Salzborn auf einen neuen Integralantisemitismus hin, der die Schuldabwehr und den israelbezogenen Antisemitismus verbindet.

Eine gute Definition kann immer nur Orientierungshilfe und Richtschnur sein. Wenn man die Erscheinungsformen und Kommunikationsmodi von Antisemitismus versteht und die Betroffenenperspektive einbezieht, wird auch klar, worum es geht: Antisemitismusprävention, die Bekämpfung antisemitischer Straftaten und der Schutz jüdischer Menschen in Deutschland basieren nicht etwa auf einem politischen Auftrag aus der sogenannten Staatsräson – vielmehr gründen sie sich in der unantastbaren Würde und Gleichberechtigung von Menschen.

Anmerkung der Autorin: Die im vorliegenden Text vertretenen Ansichten stellen meine Privatmeinung und nicht die Auffassungen meines Dienstherrn dar.

Ana Lena Werner hat Sozial- und Geschichtswissenschaft in Dresden, Krakau, Berlin und Tel Aviv studiert. Sie lebt und arbeitet in Berlin. 

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